Laut FG Münster stellen als „Gewinnvorab“ für die Überlassung von Vieheinheiten geleistete Zahlungen einer KG an ihren Gesellschafter keine umsatzsteuerbaren Entgelte dar (Az. 5 K 3718/17 U). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/als-gewinnvorab-geleistete-zahlungen-fuer-die-ueberlassung-von-vieheinheiten-unterliegen-nicht-der-umsatzsteuer/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern