Das FG Baden-Württemberg entschied, dass eine vom Finanzamt zu Unrecht an den Insolvenzverwalter ausgezahlte Vergütung (Eigenheimzulage) nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht vom früheren Insolvenzverwalter, sondern vom vormaligen Insolvenzschuldner zurückzufordern ist (Az. 1 K 1231/13). Weiterlesen …