Laut FG Münster sind Aufwendungen für eine ein Wochenende andauernde gemeinsame Jubiläumsveranstaltung eines Vereins und einer GmbH größtenteils als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen (Az. 13 K 3518/15 K). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/aufwendungen-fuer-ein-jubilaeums-wochenende-koennen-abzugsfaehige-betriebsausgaben-sein/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern