Absolviert ein Kind eine Ausbildung zur Erzieherin, endet der Kindergeldanspruch nicht schon mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung. Das entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 10 K 112/18). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/ausbildung-zur-erzieherin-kindergeldanspruch-endet-nicht-schon-mit-der-bekanntgabe-des-ergebnisses-der-abschlusspruefung/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern