Ein ehemaliger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist nach deren Umwandlung in eine KG nicht im Hinblick auf seine Pensionszusage in die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung einzubeziehen. So entschied das FG Münster (Az. 12 K 3758/11 G,F). Weiterlesen …