Laut BayVGH kommt es für eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei Ehegatten und Lebenspartnern grundsätzlich nicht auf das Gesamteinkommen beider, sondern auf die Einkünfte des Zweitwohnungsteuerpflichtigen an (Az. 4 BV 13.1239). Weiterlesen …
Quelle: http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=168137&stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern