Laut FG Düsseldorf kann ein Außendienstmitarbeiter, der einen Pkw im Rahmen der 1 %-Regelung auch zur privaten Nutzung erhalten hat, die beruflichen und die privat aufgewendeten Benzinkosten als Werbungskosten geltend machen (Az. 12 K 1073/14 E). Weiterlesen …