Die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden führt einkommensteuerrechtlich zu gewerblichen Einkünften. Wie der BFH entschieden hat, handelt es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit (Az. VIII R 11/15). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/bfh-ausbildung-und-verkauf-von-blindenfuehrhunden-begruendet-gewerbliche-taetigkeit/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern