Scheidet ein Kommanditist gegen Entgelt aus einer KG aus, ist ein von ihm nicht auszugleichendes negatives Kapitalkonto bei der Berechnung seines Veräußerungsgewinns in vollem Umfang zu berücksichtigen. Dabei ist unerheblich, aus welchen Gründen das Kapitalkonto negativ geworden ist. So der BFH (Az. IV R 19/12). Weiterlesen …