Von der Deutschen Rentenversicherung im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen gemäß § 44 SGB I unterliegen auch nach Änderung des § 22 Nr. 1 EStG durch das AltEinKG der Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. So entschied der BFH (Az. VIII R 18/12). Weiterlesen …