Der BFH hatte zu entscheiden, welche Anforderungen an die Feststellung der Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt zu stellen sind und inwieweit ein GdB von 100, das Merkzeichen H im Behindertenausweis sowie die Beurteilung auf der Grundlage fiktiver Erwerbstätigkeit von Bedeutung sind (Az. III R 31/13). Weiterlesen …