Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob nach dem Meistbegünstigungsprinzip davon auszugehen ist, dass der Gewerbesteuermessbetrag vorrangig auf gemäß § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG zum pauschalen Tonnagegewinn hinzugerechnete Sondervergütungen entfällt, oder ob eine anteilige Zurechnung des Gewerbesteuermessbetrags zum pauschalen Tonnagegewinn einerseits und den Sondervergütungen andererseits zu erfolgen hat (Az. IV R 27/11). Weiterlesen …