Laut BFH kommt eine Verlängerung des Zehn-Tage-Zeitraums i. S. des § 11 EStG auch im Hinblick auf die nach § 108 Abs. 3 AO hinausgeschobene Fälligkeit von Umsatzsteuervorauszahlungen nicht in Betracht (Az. VIII R 34/12). Weiterlesen …
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