Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein begünstigter Aufgabegewinn vorliegt, wenn der alleinige Kommanditist das Gesamthandsvermögen der Besitz-KG nach dem Ausscheiden der Komplementär-GmbH in sein Privatvermögen entnimmt und die im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Anteile an der Komplementär-GmbH sowie an der Betriebs-GmbH, die über wesentliche stille Reserven verfügt, zum Buchwert in ein anderes Sonderbetriebsvermögen überführt (Az. IV R 26/12). Weiterlesen …