Laut BFH liegt ein von Amts wegen zu beachtender Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO vor, wenn ein Finanzgericht auch über Kindergeldansprüche entscheidet, die einen nicht vom Klagebegehren umfassten Zeitraum betreffen (Az. III R 36/12). Weiterlesen …