Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Zusammenveranlagung gebietsfremder Ehegatten die Einkunftsgrenzen des § 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG unmittelbar auf die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten anzuwenden sind oder ob mindestens ein Ehegatte allein zusätzlich die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG erfüllen muss (Az. I R 16/14). Weiterlesen …