Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Übergangszeit von vier Monaten nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG zwischen einer Berufsausbildung und dem Wehrdienst erst ab dem Monat nach der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes beginnt (Az. III R 54/13). Weiterlesen …