Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die militärfachliche Verwendungsausbildung eines Feldwebels des Truppendienstes bei der Bundeswehr, der die Absicht hat, Berufssoldat zu werden, eine Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG darstellt (Az. III R 37/14). Weiterlesen …