Zahlungen auf offene Kirchensteuern des Erblassers durch den Erben sind bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar. So entschied der BFH (Az. X R 43/13). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/bfh-zum-sonderausgabenabzug-fuer-vom-erben-nachgezahlte-kirchensteuer/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern