Der BFH hatte über die Frage der Berechnung der Höhe der unentgeltlichen Wertabgabe (Fläche des unternehmerisch genutzten Teils des Hauses) für ein gemischt-genutztes Grundstück und die Versagung des Vorsteuerabzugs aus den Herstellungskosten des gemischt-genutzten Gebäudes zu entscheiden (Az. V R 11/12). Weiterlesen …