Der BFH hat entschieden, dass es für das Zusätzlichkeitserfordernis in § 37b EStG nicht ausreicht, dass die Zuwendung des Steuerpflichtigen zu einer Leistung eines Dritten an den Zuwendungsempfänger hinzutritt (Az. VI R 25/16). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/bfh-zur-steuerpauschalierung-fuer-betrieblich-veranlasste-zuwendungen/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern