Das FG Köln hat im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt, dass das Bundeszentralamt für Steuern mit Finanzverwaltungen anderer Länder ohne Anonymisierung einen weitreichenden Informationsaustausch über verschiedene Unternehmen der digitalen Wirtschaft pflegt (Az. 2 V 1375/15). Weiterlesen …