Laut FG Rheinland-Pfalz sind Umsätze aus einer Kampfsportschule umsatzsteuerfrei, soweit die erbrachten Leistungen der Kampfsportschule nicht lediglich den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben und vergleichbare Leistungen an Schulen und Hochschulen erbracht werden (Az. 6 K 2249/12). Weiterlesen …