Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass ein Steuerpflichtiger, der Gewinneinkünfte erzielt, auch dann verpflichtet ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen, wenn er nur geringfügige Gewinne erzielt (Az. 1 K 2204/13). Weiterlesen …