Das FG Hamburg entschied, dass die Einladung zu einer Kreuzfahrt nicht der Schenkungsteuer unterliegt (Az. 3 K 77/17). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/einladung-zur-traumreise-auf-dem-traumschiff-kein-fall-fuer-das-finanzamt/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern