Das BMF hat zwei ergänzende Fragen zur Aufteilung der allgemeinen Werbungskosten nach § 3 Abs. 3 InvStG des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI) beantwortet und die bereits an den BVI versandte Antwort ergänzt (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 13 / 10007 :004). Weiterlesen …