Versendet ein Unternehmen Kochboxen mit originalverpackten Lebensmitteln und hierauf abgestimmten Kochrezepten, fällt für diese Lieferung nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % anstelle des regulären Steuersatzes von 19 % an. Dies entschied das FG Berlin-Brandenburg (Az. 5 V 5260/14). Weiterlesen …