Das FG Düsseldorf entschied, dass das Finanzamt mit der Prüfungsanordnung die Teilnahme eines kommunalen Bediensteten an der Betriebsprüfung anordnen darf (Az. 1 K 2190/17). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/finanzamt-darf-die-teilnahme-eines-staedtischen-bediensteten-anordnen/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern