Laut FG Rheinland-Pfalz übt ein Fußballschiedsrichter selbst dann, wenn er international (und nicht nur national) tätig ist, keine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit aus (Az. 1 K 2552/11). Die Finanzverwaltung hat gegen dieses Urteil inzwischen Rechtsmittel beim BFH eingelegt (BFH-Az. X B 123/14). Weiterlesen …