Das FG Düsseldorf entschied, dass gesellschaftsrechtliche Nachhaftung zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen kann. Die geleisteten Zahlungen stellten nachträgliche Werbungskosten dar, soweit der Zinsanteil betroffen sei (Az. 13 K 1365/12). Weiterlesen …