Laut FG Schleswig-Holstein hat das Finanzamt zu Recht nicht die Härtefallregelung bei der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz im Wege der Datenfernübertragung angewandt (Az. 1 K 149/15). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/kein-anspruch-auf-verzicht-des-finanzamts-auf-uebermittlung-der-e-bilanz-per-datenfernuebertragung/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern