Laut FG Schleswig-Holstein können Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen, die an die Lotsenbrüderschaft für die Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben erbracht werden, nicht von den einzelnen Lotsen als Mitglieder der Lotsenbrüderschaft abgezogen werden, auch wenn die Aufwendungen für diese Leistungen wirtschaftlich von den Lotsen getragen werden (Az. 4 K 53/11, 4 K 50052/11). Weiterlesen …