Laut VG Gießen ist von Marburg erhobene Spielapparatesteuer rechtmäßig. Insbesondere habe sie keine erdrosselnde Wirkung (Az. 4 L 3526/14.GI). Weiterlesen …
Quelle: http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=171601&stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern