Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. So entschied das FG Köln (Az. 2 K 3652/14). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/keine-feuerschutzsteuer-ohne-feuerversicherungsschutz/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern