Die Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers entfällt unabhängig davon, ob der Bauträger als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den Bauleistenden erstattet. So entschied das FG Münster (Az. 15 K 3998/15 U). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/keine-fortbestehende-steuerschuldnerschaft-des-bautraegers/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern