Laut FG Hamburg kann der Besitzer geschmuggelter Zigaretten bei unklarem Reiseweg der Zigaretten ins Steuergebiet nicht zur Tabaksteuer herangezogen werden (Az. 4 K 43/15). Weiterlesen …
Quelle: http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=177171&stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern