Das FG Köln hat die Klagen von vier Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG auf Gleichbehandlung bei der Umsatzsteuerbefreiung abgewiesen. Die Unternehmen übten keine Post-Universaldienstleistungen aus und könnten daher die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 11b UStG nicht in Anspruch nehmen (Az. 2 K 2529/11, 2 K 1707/11, 2 K 1708/11 und 2 K 1711/11). Weiterlesen …