Das FG Münster entschied, dass eine kommunale GmbH Verluste aus dem Schulschwimmen nicht mit positiven Einkünften aus anderen Bereichen verrechnen darf (Az. 9 K 3847/15). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/keine-verrechnung-von-verlusten-aus-dem-schulschwimmen-durch-eine-kommunale-gmbh/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern