Das FG Baden-Württemberg hat die Frage verneint, ob hohe außergewöhnliche Belastungen (hier: Kosten für behindertengerechten Wohnungsumbau) im Billigkeitswege auf mehrere Jahre verteilt werden können, wenn sie sich im Kalenderjahr, in dem sie verausgabt worden sind, steuerlich nur sehr eingeschränkt auswirken können (Az. 3 K 1750/13). Weiterlesen …