Laut FG Rheinland-Pfalz besteht der Anspruch auf Kindergeld fort, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist (Az. 2 K 2487/16). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/kindergeld-ist-auch-bei-unterbrechung-der-ausbildung-wegen-dauerhafter-erkrankung-des-kindes-weiterzuzahlen/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern