Das FG Münster entschied, dass Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegen (Az. 6 K 2606/15). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/kosten-einer-aerztin-fuer-einen-haeuslichen-behandlungsraum-sind-nicht-abzugsfaehig/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern