Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Kurtaxsatzung der Landeshauptstadt Dresden unwirksam ist. Dresden sei keine den Kur- und Erholungsorten vergleichbare Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes und dürfe deshalb nach der Rechtslage im Freistaat Sachsen keine Kurtaxe erheben (Az. 5 C 1/14). Weiterlesen …