Das FG Baden-Württemberg entschied, dass ein Anspruch auf Nachzahlung von Kindergeld grundsätzlich durch Zahlung auf ein benanntes Konto erlösche (Az. 2 K 158/16). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/laufende-kindergeldzahlungen-und-eine-kindergeldnachzahlung-koennen-auf-verschiedene-konten-zu-leisten-sein/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern