Das BMF hatte sich an die Bundesarchitektenkammer der Meinung des BFH angeschlossen, dass die Gewinnrealisierung bereits bei Abschlagszahlungen, die nach § 8 HOAI (alt) der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) geleistet werden, eintritt. Dazu hat der DStV Stellung genommen. Weiterlesen …