Ehemalige Beamte auf Widerruf, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden, stehen lt. FG Berlin-Brandenburg den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten gleich und haben daher für den Zeitraum der Nachversicherung auch ohne Vorliegen einer Einwilligungserklärung Anspruch auf Altersvorsorgezulage (Az. 10 K 10242/13). Weiterlesen …