Die Höhe der Spielautomatensteuer in Kiel und Flensburg ist rechtmäßig. Das OVG Schleswig sah trotz deutlicher Steigerung der Vergnügungssteuersätze auf das Halten von Geldspielgeräten von 12 % auf 18 % in Kiel sowie von 12 % auf 20 % in Flensburg die gesetzlichen Befugnisse der jeweiligen Stadt nicht überschritten (Az. 2 KN 1/15 und 2 KN 2/15). Weiterlesen …