Das FG Münster entschied, dass eine Stiftung von Todes nicht bereits ab dem Todeszeitpunkt des Stifters, sondern erst ab der Erstellung der Satzung als gemeinnützig anzuerkennen ist (Az. 13 K 641/14 K). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/stiftung-von-todes-wegen-erst-ab-erstellung-der-satzung-gemeinnuetzig/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern