Das FG Münster hat entschieden, dass die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses bei Schenkung eines Erbbaurechts nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden darf (Az. 3 K 621/16). Weiterlesen …
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/verpflichtung-zur-zahlung-des-erbbauzinses-ist-bei-der-schenkungsteuer-nicht-abzugsfaehig/?stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-steuern