Im Hinblick auf die Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung der Erbschaftsteuer aufgrund der Urteils des BVerfG sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten lt. FinMin Baden-Württemberg sämtliche Festsetzungen nach dem 31. Dezember 2008 entstandener Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) in vollem Umfang vorläufig durchzuführen (Az. 3 – S 033.8 / 69). Weiterlesen …