Zum 01.01.2015 bietet sich die Möglichkeit, die Abrechnungsmethode für Firmenwagen zu wechseln. Das wäre ein guter Zeitpunkt Mandanten zur Prüfung anzuregen, ob die 1 %-Methode oder das Führen eines Fahrtenbuchs in der jeweiligen Situation vorteilhafter ist. Weiterlesen …